Lohn- und Finanzbuchhaltung für Pflegeeinrichtungen

Bereitschaft, Nachtdienst, BGW und Pflegemindestlohn – die Pflege hat besondere Anforderungen an die Lohnabrechnung. Wir kennen sie.

Pflegeeinrichtungen stehen täglich vor besonderen organisatorischen Herausforderungen. Wir sorgen für eine zuverlässige Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie eine strukturierte Finanzbuchhaltung – damit Sie sich auf die Betreuung Ihrer Patienten konzentrieren können.

Besonderheiten in der Pflege

In der Pflegebranche treffen viele lohnrelevante Besonderheiten zusammen: unterschiedliche Schichten und Dienste, Bereitschaftsdienst, Nacht- und Wochenendzuschläge sowie der branchenspezifische Pflegemindestlohn. Hinzu kommt die Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

Was wir für Ihren Pflegedienst übernehmen

  • Korrekte Abrechnung von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
  • Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge nach Tarif oder Einzelvertrag
  • Einhaltung des Pflegemindestlohns nach PflArbV
  • BGW-Meldungen und Beitragsberechnung
  • An- und Abmeldungen bei Kranken- und Pflegekassen
  • Abrechnungen für Pflegefachkräfte, Helfer und Verwaltungspersonal
  • Korrekte Behandlung geringfügig Beschäftigter in der Pflege

Pflegemindestlohn im Blick

Der Pflegemindestlohn ist gestuft: unterschiedliche Sätze für ungelernte Pflegehilfskräfte, qualifizierte Pflegehilfskräfte und Pflegefachkräfte. Die Sätze werden regelmäßig angehoben. Wir behalten die aktuellen Werte im Blick und stellen sicher, dass Ihre Abrechnungen jederzeit korrekt sind.

Warum CC Consult?

  • Persönliche Ansprechpartnerin
  • Digitale Zusammenarbeit deutschlandweit
  • Langjährige Erfahrung in der Lohn- und Finanzbuchhaltung
  • Termingerechte Bearbeitung
  • Transparente Kommunikation
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Lohn- und Finanzbuchhaltung für Pflege & ambulante Dienste

Wir kennen die Besonderheiten Ihrer Branche – sprechen Sie uns an.