Gemeinnützigkeit, Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale – das Sozialwesen hat steuerliche Besonderheiten, die wir in der Lohnabrechnung korrekt berücksichtigen.
Soziale Einrichtungen benötigen einen Partner, der zuverlässig arbeitet und die besonderen Anforderungen kennt. Wir übernehmen Ihre laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung mit größter Sorgfalt.
Kitas, Jugendeinrichtungen, Wohlfahrtsverbände, Obdachlosenunterkünfte, Werkstätten für Menschen mit Behinderung und gemeinnützige Vereine – sie alle haben oft eine Mischung aus hauptamtlichen Mitarbeitenden, Minijobbern und ehrenamtlich Tätigen.