Verlässliche Unterstützung für soziale Organisationen

Gemeinnützigkeit, Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale – das Sozialwesen hat steuerliche Besonderheiten, die wir in der Lohnabrechnung korrekt berücksichtigen.

Soziale Einrichtungen benötigen einen Partner, der zuverlässig arbeitet und die besonderen Anforderungen kennt. Wir übernehmen Ihre laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung mit größter Sorgfalt.

Wer gehört zum Sozialwesen?

Kitas, Jugendeinrichtungen, Wohlfahrtsverbände, Obdachlosenunterkünfte, Werkstätten für Menschen mit Behinderung und gemeinnützige Vereine – sie alle haben oft eine Mischung aus hauptamtlichen Mitarbeitenden, Minijobbern und ehrenamtlich Tätigen.

Steuerliche Besonderheiten im Sozialwesen

  • Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG
  • Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG
  • Gemeinnützige Arbeitgeber und ihre lohnsteuerlichen Besonderheiten
  • Förderprogramme und Lohnkostenzuschüsse
  • Korrekte Abgrenzung zwischen Ehrenamt und Arbeitsverhältnis
  • Tarifgebundene Vergütung (z. B. BAT-KF, TVöD-B, AVR)

Warum CC Consult?

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Lohn- und Finanzbuchhaltung für Soziale Einrichtungen & Vereine

Wir kennen die Besonderheiten Ihrer Branche – sprechen Sie uns an.