Fristen & Termine

Alle wichtigen Termine im Überblick – diese Fristen übernehmen wir für Sie. Zur Sicherheit sind sie hier für Ihre eigenen Unterlagen zusammengefasst.

Termine im Lohnbuchhaltungs-Jahr

Meldung / Zahlung Fälligkeit Hinweis
Lohnsteuer-Anmeldung 10. des Folgemonats Bei vierteljährlicher Anmeldung: 10.04., 10.07., 10.10., 10.01.
Sozialversicherungsbeiträge Drittletzter Bankarbeitstag des laufenden Monats Beitragsnachweis bis zum fünftletzten Bankarbeitstag
Jahresmeldungen zur Sozialversicherung 15. Februar des Folgejahres Für alle versicherungspflichtigen Beschäftigten
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung Letzter Tag im Februar des Folgejahres Elektronische Übermittlung ans Finanzamt
SOKA-BAU Meldungen 15. des Folgemonats Nur für Betriebe im Baugewerbe
An- und Abmeldungen Mit der nächsten Entgeltabrechnung Spätestens sechs Wochen nach Beginn bzw. Ende der Beschäftigung

Die wichtigsten Termine für Mandanten

Bis wann brauchen wir Ihre Lohndaten?
Den konkreten Stichtag legen wir gemeinsam mit Ihnen fest – abhängig von Ihrem Auszahlungstermin und Ihrer Mitarbeiterzahl. Als Faustregel gilt: Je früher uns Ihre Daten vorliegen, desto mehr Puffer bleibt für Rückfragen vor dem Lohnlauf.
Wann werden die Gehälter erstellt?
Der Lohnlauf erfolgt zu dem mit Ihnen vereinbarten Termin, rechtzeitig vor der Auszahlung und vor Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge. Sie erhalten die Abrechnungen digital zur Verfügung gestellt.
Wann sind Sozialversicherungsbeiträge fällig?
Die Beiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Der Beitragsnachweis muss den Krankenkassen bereits bis zum fünftletzten Bankarbeitstag vorliegen. Beides übernehmen wir für Sie.
Welche Fristen gelten für Neueinstellungen?
Die Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgt mit der ersten Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn. Damit das reibungslos klappt, benötigen wir die Unterlagen der neuen Mitarbeitenden möglichst vor dem ersten Arbeitstag.
Welche Termine sind zum Jahreswechsel wichtig?
Zum Jahreswechsel stehen die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen (bis Ende Februar), die Jahresmeldungen zur Sozialversicherung (bis 15. Februar) sowie die Abstimmung mit Ihrem Steuerberater an. Wir kümmern uns um alle erforderlichen Arbeiten rund um den Lohnjahreswechsel.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die konkreten Termine stimmen wir individuell mit Ihnen ab.

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Fristen im Griff – ohne eigenen Aufwand

Wir übernehmen die fristgerechte Abwicklung Ihrer Lohnabrechnung und sorgen dafür, dass gesetzliche Meldefristen zuverlässig eingehalten werden.